Hygieneschutzkonzept der Skiabteilung des FC Benningen 1925 e.V.

Stand: 12.01.2022

Gültig für die Teilnahme an unserem Zwergerl- und Anfängerskikurs, Skikurs für Fortgeschrittene, Renntraining und Skifahrten (Sport im Outdoorbereich)!

 

Zielsetzung

Die Skiabteilung des FC Benningen möchte dafür sorgen, dass Skisport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglich sind. Um dies zu gewährleisten, haben wir bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können. Unser Ziel ist es, Infektionen im Rahmen von Skisport-Aktivitäten zu verhindern, durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden.

 

Organisatorisches

Durch Veröffentlichung auf unserer Homepage www.ski-benningen.de ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

Mit Anmeldung an den Skikursen und Veranstaltungen der Skiabteilung Benningen werden die jeweils gültigen Corona Sicherheits- und Hygieneregeln bestätigt.

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Kursbetriebs wurde/wird das Personal (Skilehrer, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und unterrichtet.

Unter der allgemeinen Maskenpflicht ist grundsätzlich das Tragen einer OP-Maske unter Beachtung der Vorgaben von § 2 BayIfSMV zu verstehen. Werden durch die Behörden verschärfte Maßnahmen im Zuge der sog. „Krankenhausampel“ getroffen, so wird der Maskenstandard ab der Stufe „Gelb“ auf FFP2-Masken angehoben.

Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung behält sich der Verein den Ausschluss vom Kursbetrieb vor.

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.

Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird die Teilnahme am Kurs- und Trainingsbetrieb untersagt.

Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren.

Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Auch der Trainer / Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.

Die Teilnehmer verwenden ausschließlich Ihre eigenen / persönlichen Sportgeräte.

Die Teilnehmer unserer Veranstaltungen, wie Skikurs, Trainings, etc. werden durch Ihre Anmeldung dokumentiert. Diese dient im Falle einer Infektion zusätzlich der Kontaktpersonenermittlung.

Unsere Mitglieder werden hiermit darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen die Regelungen gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung zu beachten sind.

Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

 

Maskenpflicht beim Skisport

Es gilt die Maskenpflicht in den Wartebereichen, den Seilbahnen, den Sessel- und Schleppliften und überall wo der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

-   Erwachsene ab 17 Jahre: FFP2-Maske 
-   Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 16 Jahre: mind. medizinische Maske
-   Kinder bis einschl. 5 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit

Während der direkten Sportausübung (Skiabfahrt) kann die Maske abgenommen werden.

 

Maßnahmen zur 2G Regelung / 2G Nachweis (Geimpft oder genesen)

Wichtig:    Es gelten die jeweils aktuell am Veranstaltungstag veröffentlichten bzw. gültigen Maßnahmen / Regelungen des bayerischen Staatsministeriums.

Vor Beginn der Sportausübung wird durch eine beauftragte Person des Vereines die aktuell gültige Regelung kontrolliert und somit sichergestellt, dass die entsprechende Regelung eingehalten wird; es erfolgt eine entsprechende erforderliche Dokumentation.

Die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb (Ski Alpin) ist lediglich für folgende Personen möglich:

-   Personen, die geimpft sind,
-   Personen, die als genesen gelten,
-   Kinder, die unter 14 Jahre alt sind,
-   minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 - 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (mit Vorlage eines Schülerausweises sind von der 2G-Nachweisplicht bis zum 09.02.22 befreit!) 


Wer gilt als geimpft?

Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und

-   über einen zugelassenen Impfnachweis verfügen, und
-   seit der abschließenden Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen.
 

Wer gilt als genesen?

Als genesen gilt, wer

-   über einen zugelassenen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem
    Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt,
-   bei dem die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und
-   die Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die COVID-19
    Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigt der Genesene zudem eine einmalige Impfung,
    damit die Erleichterungen weiterhin für ihn gelten.
 

Wer gilt als getestet?

Als Testnachweis (mit negativem Testergebnis) gilt …

-   ein PCR- oder PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
-   ein POC-Antigentest ("Schnelltest"), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
-   ein zugelassener Antigentest ("Selbsttest") durch die jeweiligen Person selbst durchgeführt unter
    Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins (Übungsleiter, Trainer)“ vor Ort.

Getesteten Personen stehen gleich:

  1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
  2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Berufsschüler nur bei Nachweis mit Blockunterricht),
  3. noch nicht eingeschulte Kinder,
  4. geimpfte Personen, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist.

 

zusätzliche Maßnahmen

Für die Nutzung von Seilbahnen und Liften gelten die jeweils örtlich aktuell gültigen Verhaltens-, Hygieneregeln und Vorgaben.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der dynamischen Situation in der Pandemie jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können.

 

FC Benningen 1925 e.V. - Skiabteilung

Die Abteilungsleitung            Der Vorstand